Deutschlands Kohleausstieg läuft dem Kalender voraus: Auch dieses Jahr braucht es keine Verbote
Die Bundesnetzagentur stellte am 1. September fest, dass kein Kohleverfeuerungsverbot angeordnet werden muss: Bis zum Prüfstichtag waren bereits genug Kraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, sodass das gesetzliche Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird. Parallel prüft das Wirtschaftsministerium, RWE-Braunkohleblöcke in eine Sicherheitsreserve zu überführen. Der Endtermin bleibt spätestens 2038.
EuroEnergy-Redaktion · 1 Min. Lesezeit · aktualisiert 28. Sept. 2026
Der Kohleausstieg — 2020 mit einem Kalender bis spätestens 2038 in Gesetz gegossen — läuft von selbst, schneller als das Gesetz verlangt. Die amtliche Feststellung kam am 1. September von der Bundesnetzagentur: Auch für 2026 ist kein Kohleverfeuerungsverbot nötig, weil genügend Kraftwerke den Markt bereits verlassen haben und das für 2029 fixierte Zielniveau „deutlich unterschritten" wird.
Die Übersetzung: Der Markt erledigt die Arbeit des Kalenders. Mit immer teureren CO2-Zertifikaten, immer mehr Erneuerbaren am Mittag und immer weniger Betriebsstunden schließen die Kohlekraftwerke von allein — der Staat hakt nur ab.
Das Reserveteil: 2026 prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ob und inwieweit Braunkohleblöcke der RWE Power in eine Sicherheitsreserve überführt werden — stillgelegt, aber konserviert für harte Winter, als Versicherungspolice, bis die Gaskraftwerke aus den neuen Ausschreibungen im Feld stehen.
Die großen Prüfungen bleiben im Kalender: 2026, 2029 und 2032 wird per Gesetz geprüft, ob der letzte Block drei Jahre früher schließen kann — 2035 statt 2038. Die Frage ist noch offen; die Richtung nicht.
Wie viel Kohle Deutschland gerade noch verbrennt, zeigt die Länderseite.
Weitere Nachrichten
Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar.