Schweiz gewährt 21,4 Millionen Franken Marktprämien für zwei unrentable Grosswasserkraftwerke
Das Bundesamt für Energie hat Marktprämien von 21,4 Millionen Franken für 2142 Millionen kWh gewährt, die 2025 in Grosswasserkraftwerken erzeugt und unter den Gestehungskosten verkauft wurden. Wegen der hohen Preise reichten nur drei Gesuchsteller ein Gesuch ein; von den rund 100 Millionen verfügbaren Franken bleibt ein Grossteil ungenutzt.
EuroEnergy-Redaktion · Schweiz · 1 Min. Lesezeit
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat Marktprämien von insgesamt 21,4 Millionen Franken für Strom gewährt, der 2025 in Grosswasserkraftwerken erzeugt und am Markt unter den Gestehungskosten verkauft wurde, teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag, 2. November, mit. Das Geld geht an drei Gesuchsteller für ihre Anteile an zwei Wasserkraftanlagen; die Namen werden gemäss Energieförderungsverordnung nicht veröffentlicht.
Die Zahlen. Die Prämie deckt 2142 Millionen kWh ab, das sind 5,7 % der Schweizer Wasserkraftproduktion 2025, und beträgt höchstens 1 Rappen pro kWh. Für 2026 standen rund 100 Millionen Franken zur Verfügung, die Mittel wurden also nicht ausgeschöpft; nicht verwendete Beträge fliessen in andere im Energiegesetz vorgesehene Verwendungszwecke. Für das Geschäftsjahr 2024 hatte die Prämie rund 19,6 Millionen Franken betragen, im Dezember 2021 hatte das BFE 155 Millionen bekanntgegeben.
Warum so wenige Gesuche. Laut Faktenblatt des BFE ist die geringe Zahl der Gesuche eine Folge der hohen Strompreise: Der durchschnittliche Spotpreis lag 2025 bei 95,33 Franken pro MWh, verglichen mit durchschnittlich 48,4 Franken pro MWh in den Jahren 2017 bis 2020. Das BFE-Magazin energeia plus schrieb im Juli, dass bei solchen Preisen die meisten Grosswasserkraftwerke rentabel waren.
So funktioniert es. Das Instrument besteht seit 2018 für Anlagen über 10 MW und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert, in den die Stromkundinnen und -kunden 2,3 Rappen pro kWh einzahlen. Seit 2025 werden bei der Berechnung auch Erlöse aus Systemdienstleistungen, dem Terminmarkt, der Winterreserve und Herkunftsnachweisen berücksichtigt. Die Prämie ist von der neuen gleitenden Marktprämie für neue, erweiterte oder erneuerte Anlagen zu unterscheiden, die im Juni 2026 erstmals beantragt werden konnte.
Wie es weitergeht. Die Verfügungen können innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Für das Geschäftsjahr 2026 müssen Gesuche bis 31. Mai 2027 eingereicht werden; die letzte Auszahlung der Prämie erfolgt 2031.
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