Ab 1. Oktober wird Energie unter Nachbarn geteilt: die Bürgerenergie-Ära
Das Kapitel „Bürgerenergie“ des neuen ElWG tritt am 1. Oktober in Kraft: Energieteilung wird innerhalb desselben Gebäudes möglich — zwischen Mietern, ohne eigenes Rechtsvehikel — und bestehende Energiegemeinschaften erhalten vereinfachte Verfahren und erweiterte Rechte. Österreich macht das Stromteilen vom Pilotprojekt zum Recht für jedermann.
EuroEnergy-Redaktion · 1 Min. Lesezeit
Morgen tritt das sozialste Stück der großen österreichischen Stromreform in Kraft: das Bürgerenergie-Kapitel des ElWG — der Tag, ab dem der Strom vom Dach des Wohnhauses legal und einfach in die Steckdose jeder Wohnung darunter gelangen kann.
Was sich konkret ändert. Bisher verlangte die Energieteilung in der Regel eine formell gegründete Energiegemeinschaft — Verein, Statut, Buchhaltung. Ab Oktober funktioniert das Energy Sharing auch in der leichten Variante: Eigentümer und Mieter desselben Gebäudes können ihre Photovoltaikproduktion ohne eigenes Rechtsvehikel teilen, über einfache, dem Netzbetreiber gemeldete Vereinbarungen; die Zuteilung übernimmt das viertelstündliche Abrechnungssystem über die Smart Meter, die bereits in 97 Prozent der Messpunkte stehen.
Für Mieter, erstmals. Der große Abwesende der ersten Welle der Energiegemeinschaften war der Wohnungsmieter — die Mehrheit der Wiener Bevölkerung. Der neue Rahmen bringt ihn ins Spiel: Vom Eigentümer oder der Wohnbaugenossenschaft finanzierte Paneele können direkt an die Bewohner liefern, zu vertraglich fixierten Preisen, in der Regel unter dem Lieferantentarif.
Für die bestehenden Gemeinschaften. Die fast zehntausend Energiegemeinschaften erhalten vereinfachte Gründungs- und Erweiterungsverfahren, angehobene Schwellen und das Recht, mehrere Beteiligungsformen zu kombinieren. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: die Verdoppelung der Beteiligung in wenigen Jahren.
Der europäische Kontext. Die EU-Richtlinien verlangen von allen Mitgliedstaaten Rahmen für Energy Sharing bis 2027. Österreich kommt unter den Ersten an — mit dem Vorteil der bereits installierten Zählerinfrastruktur. Was noch fehlt: die digitalen Plattformen, die die Zuteilung so einfach machen wie ein Streaming-Abo. Der Markt hat gerade geöffnet.
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